Freelancer für Amerikanische Firmen, Steuerschuld?

  • Hey Leute!


    Ich glaube hier im Forum sind ein paar Freelancer unterwegs.
    Deswegen finde ich es passend hier mal zu Fragen.


    Und zwar geht es um die Frage ob der ausländisch ansässige Auftraggeber (Hier im Beispiel in den USA) die Steuerschuld trägt?
    Ich habe letztens etwas über das "Reverse Charge" Verfahren gelesen welches besagt das die Steuerschuld beim Auftraggeber liegt wenn man als deutscher einen Auftrag für einen im Ausland ansässigen Auftraggeber/Unternehmer erbringt.


    Sprich ich müsste meinen Bruttogewinn nicht mit der Umsatzsteuer versteuern.
    Was übrig bleiben würde wäre die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer (Wenn nicht freiberuflich tätig)


    Hat jemand Erfahrung damit und liege ich richtig?


    Danke!
    Gazu :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Das ist schlecht in den USA sind eigentlich immer 25 - 50 % Anzahlung üblich.


    Ich würde das wie Folgt stafeln:


    1.25 % Anzahlung (Erst dann fängst du an zu arbeiten)
    2.die nächsten 25 % bei Fertigstellung WICHTIG: bevor du das Projekt auslieferst sind die 25% fertig)
    3.Die restlichen 50% sind nun direkt nach der Abgabe üblich.


    zu 1.Somit hat der Kunde die ersten 25% als Risiko, du trägst 75% vom Risiko
    zu 2.Bist du Fertig teilt ihr euch das Risiko halb halb jeder trägt 50%
    zu 3.Der gesamte Betrag wird sofort fällt die Rechnung kannst du in einer separaten Email direkt hinter dem Projekt herschicken.


    Aber: Sollte dein Projekt länger als 4 Wochen gehen, solltest du auf jeden Fall Teilzahlungen vereinbaren. Geht dein Projekt zb 2 Monate kann niemand von dir verlangen das du 2 Monate im voraus finanziert. Auch hier könnten dann auch insgesamt 25% fällig werden wenn du damit über die Runden kommst.

  • Also es handelt sich um eine Outsourcing Firma die immer 30 Tage nach fertigstellung des Assets, auszahlt.
    Ich will das ganze auch garnicht beruflich machen, es war nur ein "try."


    Deswegen die Frage mit der Umsatzsteuer. Weil jetzt extra ein Gewerbe anzumelden für einen "Versuch" finde ich blöd.
    Trotzdem würde ich das ganze gerne abführen, wenn ich muss?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Deswegen die Frage mit der Umsatzsteuer. Weil jetzt extra ein Gewerbe anzumelden für einen "Versuch" finde ich blöd.
    Trotzdem würde ich das ganze gerne abführen, wenn ich muss?

    Wegen eines "Gelgegenheits Jobs" (So heißt das Wirklich rechtlich gesehen) musst du kein Gewerbe anmelden da kann ich dich beruhigen.


    Du kannst die Umsätze in deine Lohnsteuer am ende des jahren packen. (Dies einfach deinem Steuerberater geben oder wer auch immer für dich die Lohnsteuer macht) Solltest du Schüler oder Student sein, so liegt deine Verdienstgrenze nach meinem Wissen nach bei 5400 Euro wofür du keine Steuern bezahlen musst.


    Bei 400 Euro Jobs sind dass nicht 450 im Monat sondern insgesamt 450 * 12 = 5400. Genau deswegen sind 400 Euro Jobs Steuerfrei genau wie Gelegenheitsjobs.
    Ich bin aber kein Steuerberater und übernehme keine Haftung für die Richtigkeit aber ich denke du kannst dich nun auch sehr gut selber informieren.

  • Hallo
    Du musst die Umsatzsteuer Tax in jedem Fall abführen sonst machst du dich strafbar. Die grenzübergreifende Strafverfolgung bei Steuerhinzerziehung beim weltweiten Handel mit virtuellen Gütern ist zwar aktuell noch nicht besonders gut ausgebaut, das wird aber zunehmend verfeinert wie man ja derzeit verfolgen kann. Stell dir vor du fährst in ein Land in Urlaub in dem du einen Auftrag ohne Tax erledigt hast und findest dich plötzlich wegen Steuerhinterziehung im Knast wieder.
    Du kannst deine Rechnungsstellung auch über eine, darauf spezialisierte Firma erledigen lassen. Selber brauchst du da nicht anzufangen. Gerade in den USA hat jedes Kaff seine eigene Umsatzsteuer und du bräuchtest für jedes Land eine Gewerbanmeldung.
    Digital River wäre z.B. so eine Firma die genau darauf spezialisiert ist. Die haben immer die aktuellen, weltweiten Listen und Steuergesetze bei der Hand, rechnen für dich ab und überweisen dir dann den Nettobetrag. Du brauchst in Deutschland dann keine Umsatzsteuer mehr abzuführen.
    Das kostet dich, ich glaub bei digital River aktuell 4,7 % des Umsatzes. Kein Umsatz, keine Kosten...
    Innerhalb Deutschland liegt die Umsatzsteuergrenze zwar bei 15000 Euro Umsatz pro Jahr. Das, das wäre dann aber zu kompliziert.

  • Also mein Auftraggeber in den USA zahlt seine Steuern. Es handelt sich um eine bekannte outsourcing company.
    Aber so wie es aussieht überlässt er das mit den Steuern seinen "Artists."
    Ist ein internationales Team wo jeder selbst zusehen muss das er seine Steuern zahlt.


    Deswegen trifft auf mich vermutlich der "Gelegenheitsjob" zu, wie Sleepy bereits erwähnt hat.
    Ich werde den Gewinn für 2018 meinem Lohnsteuerverein vorzeigen und dann sollte wohl einige Tage später die Rechnung vom Finanzamt ins Haus flattern, damit wäre wohl alles erledigt.


    Ist halt schade das dann doch die Umsatzsteuer anfällt, sind 19% Abzug :(
    Aber egal, strafbar machen will ich mich nicht.


    Deswegen habe ich ja gefragt, ob hier Reverse Charge greift um mich von der Umatzsteuer zu befreien, aber ist wohl nicht drin...
    Ich rede einfach nochmal mit meinem Chef, wie genau er das mit den Steuern für jeden Artist handhabt.

  • Nein die Umsatzsteuer wird in dem Land fällig, in dem du die Leistung erbringst. Zahlst du dem deutschen Fiskus also die 19 Prozent, schenkst du sie aus deinem eigenen Geldbeutel her.
    Die Umsatzsteuer ist eine Endverbrauchssteuer (Da heißt sie dann Mehrwertsteuer) die von Firmen nur eingezogen und durchgereicht wird. Das Bedeutet, dieses Geld wird dir nicht abgezogen sondern du erhebst sie für die Steuerbehörde, schlägst sie auf deinen Preis drauf und reichtst sie weiter. Kaufst du ein Produkt zum Weiterverkauf, zahlst du die Steuer an den Anbieter, reichst sie aber an den Endverbraucher weiter. Du bekommst die Steuer vom Finanzamt erstattet, da du ja kein Endverbraucher bist....
    Die Umsatzsteuer ist also keine Steuer die Du Zahlst, sondern ein neutraler Posten, der für deine Steuerermittlung keinerlei Relevanz hat. Zahlen tut sie im Endeffekt der Endverbraucher und wenn der zB. in den USA sitzt. Warum also solltest du Umsatzsteuer (Mwst.) in Deutschland abführen wenns ein Ami kauft, der In den USA ja auch die Mwst. TAX zahlen muss?
    Ich kenne jetzt die Handelsabkommen zw. USA und Deutschland nicht, da ich überhaupt keine direkten Geschäfte mit den USA mache sondern nur über Mittlerfirmen aber es ist wahrscheinlich so, dass bei "Firmengeschäften" mit Ausländern in den Staaten gar keine TAX anfällt. Deshalb muss man ja auch bei Geschäften mit den USA ein Formblatt unterzeichnen, in dem man versichert kein Amerikanischer Staatsbürger zu sein. Verkaufst du direkt an einen Endverbraucher brauchst du eine Amerikanische Umsatzsteuernummer Vat und musst jede TAX einzeln berechnen. Und das sind allein in den USA wohl tausende.
    Bei Innereuropäischen Geschäften zwischen zwei Firmen wird das so gehandhabt. Da lässt du die Rechnung von der Ust. freistellen.
    Der Ausländische Geschäftspartner erhebt sie dann in seinem Land ganz neu.

  • Da ich kein Gewerbe habe und das auch nicht regelmäßig ist und somit keine Gewerbesteuer anfällt, sowie auch keine Umsatzsteuer anfällt (gem. Umsatzsteuerrechner)
    muss ich also nichts bezahlen? Ich meine ich erbringe die Leistung ja von meinem Computer aus, der in Deutschland steht für einen Amerikaner in Amerika.

  • Die Amis interessiert nicht was du in Deutschland an steuern zahlst oder ob du steuerpflichtig bist. Sie wollen nur die Endverbrauchssteuer von dir, also vom Endverbraucher, die du stellvertretend für die amerikanischen Steuerbehörden erhebst und an den amerikanischen Fiskus abführst. Ausschlaggebend ist der Standort des Endverbrauchers. Ist dein Abnehmer eine Firma, wirst du als Europäer vielleicht gar keine Tax erheben müssen. Wahrscheinlich mit tonnenweise Papierkram.
    Müsste man mal die Handelsabkommen durchlesen oder eben einen Zwischenhändler einschalten, der das alles erledigt.
    Mir ist das völlig egal. Ich zahle halt den Firmen ihren jeweiligen Anteil für die Abrechnung und lass mich am A....
    Beim Fiskus gebe ich das Einkommen dann einfach als Umsatzsteuer befreites Einkommen an.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin derzeit bis zum 05.11.2018 arbeitslos. Gehe dann aber für 15 Jahre zum Bund...wieder

    Dann wirst du vermutlich eh keine Steuern zahlen müssen.
    Das Finanzamt knastet einen auch nicht gleich ein wenn man eine Zahl ins falsche kästchen eingetragen hat.
    Was das Finanzamt nur gar nicht mag ist wenn man Zahlen komplett unter den Tisch fallen lässt. (Das ist dann Steuerhinterziehung)


    Sei einfach ehrlich und geb deine Zahlen einem Steuerberater und die machend dass dann schon für dich und damit ist das dann auch erledigt.


    Ich hatte mal bei der Vorsteuererklärung ne 0 zuviel hingemacht. Ich hätte dann theoretisch sehr hohe Summe zurück bekommen. Das aufmerksame Finanzamt hat dann bei mir angerufen und ich musste ne Korektur schicken. Weder die Polizei, noch die Finanzprüfung, Zoll oder wer auch immer hat bei mir geklingelt.


    Vor Ämter muss man keine Angst haben nur alles nach bestem gewissen und wissen erledigen und nichts verheimlichen.

  • Haha!
    Ja ich weiß ;)
    Krieg ist Kacke und die Politiker die die Kriege machen sind noch viel mehr Kacke.
    Aber bin sowieso nicht auf einen 0815 Job aus. Ich mein 3D ist ja auch kein 0815 Job, ich war schon immer irgendwie anders, haha ;)



    Aber nirgendswo sonst kriege ich als Abgägner mit mittlerer Reife, inklusive Familienzuschlag und Kindergeld knapp 3000 € Netto als Ober bzw. Hauptfeldwebel.