Hey Leute!
Ich glaube hier im Forum sind ein paar Freelancer unterwegs.
Deswegen finde ich es passend hier mal zu Fragen.
Und zwar geht es um die Frage ob der ausländisch ansässige Auftraggeber (Hier im Beispiel in den USA) die Steuerschuld trägt?
Ich habe letztens etwas über das "Reverse Charge" Verfahren gelesen welches besagt das die Steuerschuld beim Auftraggeber liegt wenn man als deutscher einen Auftrag für einen im Ausland ansässigen Auftraggeber/Unternehmer erbringt.
Sprich ich müsste meinen Bruttogewinn nicht mit der Umsatzsteuer versteuern.
Was übrig bleiben würde wäre die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer (Wenn nicht freiberuflich tätig)
Hat jemand Erfahrung damit und liege ich richtig?
Danke!
Gazu