Urheberrecht - Gefahr- Gebots- Verkehrszeichen etc.

  • Mal eine ganz komische Frage!

    Sind eigentlich die ganzen Zeichen wie Verkehrssymbole, Gefahrensymbole und Gebotssymbole und was es da nicht alles gibt irgendwie, irgendwo bei irgendwem urheberrechtlich geschützt??


    Das rote Kreuz ist ja zB. geschützt.

    Ich frage einfach mal, falls ich zB Piktogramme für Fluchtwege erstellen möchte, ob ich da einfach ein vorhandes Symbol benutzen darf oder ich mir da selbst irgendwie ein Strichmännchen designen muss. ;D

  • https://www.urheberrecht.de/grafik/

    Zitat

    In der Regel gilt aber der Grundsatz: Je komplexer eine Darstellung ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Urheberrecht eine Grafik schützt. So erreicht zum Beispiel ein Piktogramm bzw. Icon zum Drucken von Dokumenten die notwendige Schöpfungshöhe in der Regel nicht.

    Ich würde sagen, der letzte Satz trifft dann eigentlich auch auf die meisten Verkehrszeichen zu.


    Was das rote Kreuz angeht, so ist die Sachlage ein wenig komplexer.

    Hinter dem Symbol (rotes Kreuz auf weißem Grund) steht eine internationale Organisation, welche eben dieses Symbol hat schützen lassen.

    Im Grunde handelt es sich hier also um eine Art Logo.


    Verkehrszeichen sind allerdings keine Logos und stehen auch nicht für eine bestimmte Organisation.

    Es würde mich stark wundern, wenn die allgegenwärtigen und teilweise über mehrere Länder hinweg gleichen oder ähnlichen Zeichen urheberrechtlich geschützt wären.

    • Hilfreich

    Verkehrszeichen und ähnliche "amtlich vorgegebene" Zeichen sind "In der Regel" nicht geschützt - und das absichtlich - sonst würden ja z.B. Zeitungen, Lehrbücher der Fahrschule, Filme, Serien, Computerspiele etc. wirklich Probleme haben. In den meisten Ländern wird das auch ausdrücklich gesetzlich so verankert - in den USA zum Beispiel sind ja alle Werke die von Regierungsbeschäftigten während ihrer Arbeit erstellt werden per se ja "Public Domain".



    Hier in Deutschland regelt das das Urhebergesetz in ähnlicher Weise.


    Laut § 5 UrhG genießen amtliche Werke keinen urheberrechtlichen Schutz. Der § ist eingeteilt in Gesetze, Verordnungen, Erlasse usw. (Absatz 1) und andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind (Absatz 2).


    Verkehrsschilder passen eigentlich in beide Absätze - sind also ganz eindeutig vom Urheberrecht ausgenommen.



    Ich kanns jetzt nur für Deutschland und die USA beschwören - nicht für alle anderen 188 oder so Länder, aber es müsste in den meisten zivilisierten Ländern ähnlich sein.