Rechtliches: Urheberrecht und Jugendschutz Spieleentwicklung

  • Hallo zusammen,


    ich/wir sind auf dem Gebiet der Spieleentwicklung noch recht neu, wollen uns nun jedoch ein solches Projekt vornehmen.


    Da wir uns nicht in Schwierigkeiten maneuvrieren wollen, habe ich mich mit dem Thema Urheberrecht und Jugendschutz befasst. Nach meinen ersten Recherchen habe ich einen Eindruck gewonnen, da Gesetzte aber immer relativ viel Interpretationsspielraum bieten, erhoffe mir noch weitere Erfahrungsberichte von erfahrenen Entwicklern.


    Grundsätzlich haben wir nicht vor ein Spielkonzept eins zu eins zu kopieren und ebenso wird der Programmcode vollständig von uns geschrieben. Geschützte Designs und Sounds sowie Marken oder ähnliches werden ebenfalls nicht verwendet. Das Projekt soll ein reines Onlinegame und kommerzieller Natur (Free2Play) sein.


    1. Inwiefern könn(t)en Spielkonzepte / Prinzipien / Mechanismen geschützt sein, die es auch in anderen Spielen gibt. Nur um mal zur Veranschaulichung zwei einfache Beispiele zu nennen; "ein Spieler erhält für seine Aktionen Erfahrungspunkte und kann diese für weitere Spielinhalte verwenden/tauschen" oder z.B. das "Stein-Schere-Papier Prinzip". Gibt es in diesem Zusammenhang ggf. Besonderheiten zu Bedenken?


    2. Auch wenn es sich bei unserem Projekt nach meiner Einschätzung kaum um jugendgefährdende Elemente handelt (im üblichen Rahmen - man "kämpft" miteinander/gegeneinander, jedoch ohne explizite Gewaltdarstellungen, z.B. Panzerschlacht), müssen hier zwingend Vorkehrungen/Maßnahmen getroffen werden?


    3. Das Spiel soll sowohl auf dem deutschen Markt als auch international vertrieben werden. Gibt es Besonderheiten in Bezug auf Punkt 1 und 2 zu beachten?


    Ich würde mich über zahlreiche Erfahrungsberichte freuen. Auch wenn ich logischerweise keine rechtssichere Beratung erwarte, so gibt es mir, und vielleicht auch Anderen, eine Idee zu den Themen die zu Beachten und ggf. zu prüfen sind.


    Vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Zuerst einmal der Disclamer:


    Dir sollte klar sein, weder ich noch sonst jemand im Forum dir hier eine Rechtsauskunft geben kann ohne den Fakten genauer zu kennen. Ich noch sonst jemand hier im Forum kann dir eine verbindliche Rechtsauskunft geben.


    1. Inwiefern könn(t)en Spielkonzepte / Prinzipien / Mechanismen geschützt sein, die es auch in anderen Spielen gibt. Nur um mal zur Veranschaulichung zwei einfache Beispiele zu nennen; "ein Spieler erhält für seine Aktionen Erfahrungspunkte und kann diese für weitere Spielinhalte verwenden/tauschen" oder z.B. das "Stein-Schere-Papier Prinzip". Gibt es in diesem Zusammenhang ggf. Besonderheiten zu Bedenken?

    Sowas kann man nicht schützen lassen. Selbst ein Patent oder Gebrauchsmuster muss auf einer Erfindung beruhen die es noch nicht gibt.

    Du kannst zb nicht den blauen Himmer patentieren lassen. Du kannst auch nicht Bäume Patentieren lassen und du kannst nicht schere Stein Papier schützen lassen.

    Eventuell müsstest du Prüfen ob Schere Stein Papier als Wortmarke in der Kategorie "Spiele" falls es diese gibt eingetragen ist. (Spiele, Medien etc.)

    Denke also da kannst du machen was du willst.

    2. Auch wenn es sich bei unserem Projekt nach meiner Einschätzung kaum um jugendgefährdende Elemente handelt (im üblichen Rahmen - man "kämpft" miteinander/gegeneinander, jedoch ohne explizite Gewaltdarstellungen, z.B. Panzerschlacht), müssen hier zwingend Vorkehrungen/Maßnahmen getroffen werden?

    Wenns um die FSK geht, da würde ich mir erstmal noch keine Gedanken machen.

    Sofern ihr kein Blut spritzen lassen wollt, sollte es auch dort keine Schwierigkeiten geben. Orientiert euch doch einfach an World of Tanks oder wie die ganzen Spiele heißen für die Sogar TV Werbung gemacht wird.



    3. Das Spiel soll sowohl auf dem deutschen Markt als auch international vertrieben werden. Gibt es Besonderheiten in Bezug auf Punkt 1 und 2 zu beachten?


    Ich würde mich über zahlreiche Erfahrungsberichte freuen. Auch wenn ich logischerweise keine rechtssichere Beratung erwarte, so gibt es mir, und vielleicht auch Anderen, eine Idee zu den Themen die zu Beachten und ggf. zu prüfen sind.


    Ja also wenn Ihr Eure Marken schützen lassen wollt, so gilt dieser Schutz erstmal nur für Deutschland. Eine Marke International schützen zu lassen wird richtig richtig Teuer.


    Ich hatte für 10 - 15 Jahren mal mehre Marken geschützt über den Patent Anwalt hat die Wortmarke so um die 1200 Euro gekostet und später hab ich das ohne Anwalt nur in Deutschland gemacht das hat glaube ich so 300 - 400 Euro gekostet. Zwischenzeitlich sind die Kosten für auch sicherlich gestiegen.


    Ich hatte vor einiger Zeit schon ein Wiki Eintrag geschrieben:


    Urheber und Marken

  • Hallo und vielen Dank schonmal.


    Wortmarken sind soweit klar. Mir geht es rein um das Spielkonzept. Also am Beispiel "Schere Stein Papier" - könnte dieses Spielkonzept geschützt sein. Ich verstehe die Gesetzestexte auch so, zum Beispiel:


    §69a UrhG

    (2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.


    Aber wie immer bieten Gesetze einen gewissen Interpretationsspielraum. Möglicherweise bin ich an dieser Stelle auch zu vorsichtig, daher wollte ich im ersten Schritt lieber mal nach Erfahrungen fragen.


    Mit der FSK habe ich mich bisher noch nicht detailliert auseinandergesetzt. Blut wird es keines geben, nichts in der Art. Aber wenn zwei Kontrahenten gegeneinander antreten und das Duell z.B. durch Waffeneinsatz entschieden wird, stellt dies auch eine Form der Gewalt dar. Daher auch in diesem Fall meine Frage nach Erfahrungen in diesem Zusammenhang.


    Zunächst geht es nicht darum, dass wir etwas schützen wollen, nur dass wir möglichst ausschließen wollen direkt in Fettnäpfchen zu treten die leicht zu vermeiden oder zu umgehen sind.


    Vielen Dank für den Wiki Eintrag, werde ich mir ansehen.

    • Offizieller Beitrag

    §69a UrhG

    (2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.

    Das heißt nichts anderes das nicht nur das Programm an sich geschützt ist, sondern auch alles was dazugehört wie Beispielswiese der Quellcode oder Schnittstellen, 3D Modelle oder Blueprints.


    Zunächst geht es nicht darum, dass wir etwas schützen wollen, nur dass wir möglichst ausschließen wollen direkt in Fettnäpfchen zu treten die leicht zu vermeiden oder zu umgehen sind.

    Grundsätzlich: Was ihr in euren 4 wänden macht, ist erstmal für private zwecke und das kann euch auch niemand verbieten. Wenn ihr dann kommerziell werden wollt dann solltest ihr Euch über das Thema richtig Gedanken machen.

    Ich würde dem Spiel anfangs vielleicht auch erstmal ein temorären namen geben (Nicht den richtigen) den behaltet Ihr schön für euch. Nennt Euer Spiel nach Eurer lieblings Marvel Komik Figur oder sonst etwas wo euch gefällt. Klar dürft ihr so nicht releasen aber solange ihr kein Geld verdient, gibt es auch keinen Schaden und somit kann Euch auch niemand verklagen.

  • Wenn ihr dann kommerziell werden wollt dann solltest ihr Euch über das Thema richtig Gedanken machen.

    Ich würde dem Spiel anfangs vielleicht auch erstmal ein temorären namen geben [...]

    Du meinst Gedanken machen um uns bzw. unser eigenes Produkt (zum Beispiel den Namen) zu schützen / schützen zu lassen? Oder wofür dient der temporäre Name?


    Wie gesagt, auf dem Gebiet sind wir noch neu. Aber auf solche Hinweise habe ich gehofft. Dafür schonmal danke und gerne noch mehr :)

    • Offizieller Beitrag

    Oder wofür dient der temporäre Name?

    1.Der geheimhaltung sonst könnte es passieren das vor eurem Release ein Spiel mit dem selben namen im Regal steht.

    2.Ich finde die Namensfindung ist ein Prozess wo sich der Name beim Testen und selber Zocken entwickelt. Was denkst du wie der Name: " Mensch ärgere dich nicht" entstanden ist ?

    Das haben die sich nicht vor dem Konzept ausgedacht.

    Sicherlich weil sich die Mitarbeiter beim Testen angeschrien haben "oder so in der Art"

  • Wenn ihr alles selbst erstellt, dann braucht ihr euch kaum Gedanken machen, sofern ihr nicht nachstellt, was Markenrechtsschutz unterstellt ist. Typischer Fall ist halt ne Coca Cola Dose nachbilden. Wobei die euch sicher auch für die Werbung dankbar sind.


    Konzepte sind nicht vom Urheberrecht umfasst. Die Beispiele die du da bringst, funktionieren bei Software sowieso nicht, da nur Code geschützt werden kann. Also die Problemlösung in Form des Codes unterliegt dem Urheberrecht. Da ihr eigenen Code schreibt, gibt es da kein Problem. Sicherungskopien anfertigen, damit der Weg nachweisbar ist.


    International solltet ihr euch von einem Fachanwalt beraten lassen, dass übersteigt meine übliche Tätigkeit. Generell bekommt ihr am schnellsten Probleme, wenn ihr euch den Spielnamen nicht schützen lasst. Ansonsten würd ich den Vertrieb einschränken.


    Beim Thema Jugenschutz müsst ihr euer Spiel einfach nur einreichen und bekommt dann eine Einstufung hier in Deutschland zurück. Des ist auch nicht problematisch.


    Kauft ihr Assets oder ähnliches ein, dann bewahrt zu Nachweiszwecken die Verträge auf, wonach geregelt ist, dass ihr sie kommerziell nutzen dürft. Selbstverständlich ohne Widerrufsmöglichkeit oder zeitliche Befristung.

  • Danke, gute Hinweise.


    Mir ist in den letzten Tagen noch eine Frage zu Designs gekommen. Diese (diverse Objekte, Hintergründe usw...) wollen wir natürlich ebenfalls selber erstellen, aber woran kann man festmachen, wann die Schwelle in Bezug auf ein bestehendes Design überschritten wird. Wenn z.B. ein Auto oder ein Flugzeug designt wird, wann ist es zu "ähnlich". Gibt es dazu Definitionen, evtl. internationale Unterschiede?

    • Offizieller Beitrag

    Das kann man nicht verallgemeinern, meiner Meinnung nach:


    Wenn du Cola Dosen in ein Spiel mit einbringst, dann kann es dir passieren das dir Cola einen Fetten Scheck anbietet falls dein Spiel erfolgreich ist. Es kann dir aber auch passieren, das dich Cola verklagt weil sie zb mit Ego Shooter nicht in Verbindung gebracht werden wollen.

    Productplacement in Gewalt spielen in deswegen meiner Meinung nach keine gute Idee.


    Anders Beispiel: Du hast in einem Rennspiel ein Auto design und ein BMW Loga auf die Motohaube geklatscht, das wäre nun eine Copyright verletzung da du das Logo für andere Zwecke missbraucht wird.

    Passiert sowas auf Gewerblicher schiene und du kassierst Geld durch eine Fremde Marke, dann kann das richtig teuer werden.


    Aber dich zu verklagen nur weil jemand meint dein Auto sieht aus wie ein BMW oder ein Audio, halte ich für eher unwahrscheinlich. Solche Konzerne haben kein Interesse daran Ihr Geld mit solchen nichtigkeiten zu verdienen die Betreibsantwaltkosten den die Pro Stunde zahlen müssen ist hier teurer als ein paar tausend Euro die Sie vielleicht von dir abknöpfen können.


    Nun aber angenommen die verklagen dich und du hast ne Rechtschutz und deine zwecke sind Privat, dann würde sogar die Rechtschutz deine ganzen Kosten tragen und der Kläge hätte nichts davon außer unkosten.



    Ich will an dieser Stelle auch mal folgendes erwähnen:

    Der ein oder andere von euch ist vielleicht schon mal von so abzocke 0815 Anwälte oder Inkasso Firmen angeschrieben worden. NUr weil diese Forderungen gegen euch erheben, bedeutet das noch lange nicht das ihr diese bezahlen müsst.

  • Kauft ihr Assets oder ähnliches ein, dann bewahrt zu Nachweiszwecken die Verträge auf, wonach geregelt ist, dass ihr sie kommerziell nutzen dürft. Selbstverständlich ohne Widerrufsmöglichkeit oder zeitliche Befristung.

    wie schaut es da mit Käufen im Epic Store aus, diese können immer Kommerziell genutzt werden oder?

    Habe zumindest bisher noch niemanden gesehen der eine spezielle Lizenz mit in der Beschreibung hat

  • Grundsätzlich hat des erstmal nix mit Copyright zu tun, sonder mit Markenrechten/Trademark.


    Designs kannst du erstmal immer machen, wenn keine Marke draufsteht. Die Coladose selbst hat keinen Schutz, sondern der Schriftzug der drauf steht. Bei Autos ist es letztlich nichts anderes. Die Ähnlichkeit kann ein sehr hohes Maaß haben, wenn keine Marken auf dem Auto stehen. Auch bei Waffen ist das grundsätzlich so. Eine 1:1 Kopie zu machen ist eh schon schwer genug und einen Designabweichung einzubauen, ist immer eine gute Idee.


    Bei Epic sollte alles kommerziell nutzbar sein, da musst du die Bedinungen vom Store lesen, wenn ich mich recht erinnere, dürfen da nur Sachen eingestellt werden, die auch kommerziell nutzbar sind, was ja auch schon Sinn und Zweck des Shops als Entwicklershop ist. Abweichende Lizensvereinbarungen wirst du halt nicht finden, würde mich zumindest wundern.


    Die Dateien zu den jeweiligen Meshes sollten alle aufgehoben und gesichert werden, besonders zwischenschritte (Backups), damit ihr notfalls nachweisen könnt, das ihr selber kreativ wart.