Beiträge von wARmAcH1n3

    Ich will ja mein Spiel auf Steam veröffentlich. Ich selber habe schon einen privaten Account auf Steam mit vielen gekauften Spielen.


    Spricht irgendetwas dagegen wenn ich mit diesen privaten Account mein Spiel veröffentliche?

    Meine Frage war eigentlich:

    Soll ich unter meinen eigenen privaten Steam-Account mein Spiel veröffentlichen oder würdet ihr mir raten, extra einen neuen Steam-Account nur für das Spiel erstellen? Und wenn ja, warum?

    Danke für die Antworten.


    Wegen dem Beta-Test machen: ich muss mal danach googeln, ob es Firmen gibt, die sowas durchführen. Vielleicht gibt es dies auch bei Fiverr? Ich habe ja nur einen ca. 5 Jahre alten Computer mit Windows10. Ich habe ja keine Ahnung, was die Mindestanforderungen für mein Spiel wären und ob es auch auf Windows7 oder Windows11 ohne Probleme laufen würde.

    Ein kleines Update von mir und zwei Fragen.


    All den Stress und das Geld mit dem Vertrag mit einem Grafiker hätte ich mir sparen können, denn ich habe keinen Grafiker gefunden, der mit 20% Gewinnbeteiligung arbeiten wollte. Aber ich habe eine Seite gefunden, wo man recht günstig Freelancer damit beauftragen kann:

    Fiverr


    Ich habe jetzt ein Gewerbe angemeldet als Einzelunternehmer. Was mich aber daran stört, dass mein Einzelunternehmen meinen realen Namen als Unternehmer haben muss. So heisst mein Unternehmen: "wARmAcH1n3 - [Vorname] [Nachname].


    Wenn ich jetzt mein Spiel auf Steam veröffentliche, würde ich als Entwickler lieber nur "wARmAcH1n3" angeben, ohne meinen realen Namen? Geht das rechtlich?


    Eine andere Sache: soweit ich gelesen habe, ist mein Spiel automatisch geschützt vor Urheberverletzung ohne dass ich was dafür machen muss. Darf ich dann im Spiel im Titelbild dann schreiben "(C) 2025 wARmAcH1n3"?

    Ich würde damit im vorsichtig sein. Ja, es gibt vorgefertigte Verträge im Internet und ja, ChatGPT hat auch Grundlagen von Verträgen gelernt.

    Dennoch ist ein Vertrag IMMER individuell. Passt schon so ungefähr, reicht bei einem Vertrag NIEMALS aus. Du kannst dich wahrscheinlich mit nichts auf der Welt schneller in die Scheiße reiten, als mit einem lückenhaften Vertrag, außer mit einem All in beim Pokern.

    Ja, irgendeine Kleinigkeit nicht beachtet und schon hat man viel Ärger am Hals. Ich werde wohl Geld für den Anwalt investieren müssen, da ich ja ein Anfänger bin und nicht die Details kenne.

    Falls es jemand interessiert, hier habe was Interessantes gefunden:

    https://www.game.de/wp-content/uploads/2020/04/StartUP-Guide.pdf


    Was den Anwalt angeht, so bin ich auch fündig geworden, falls jemand anders in der ähnlichen Situation ist:

    Verträge für die Games Produktion - WBS.LEGAL
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    www.wbs.legal


    Falls jemand einen ähnlichen Anwalt / Anwaltskanzlei kennt, kann er gerne es hier auch posten.

    Danke für dein Feedback. Natürlich wird der Vertrag meinen richtigen Namen haben, aus Datenschutzgründen habe den hier weggelassen.

    Noch einmal zur Erinnerung. Weder ChatGPT noch wir sind in irgendeiner Form berechtigt dich zu beraten, oder dir verbindliche Tipps zu geben. Wir dürfen das schlichtweg nicht, weil wir uns im Zweifel haftbar machen würden. Dafür gibt es Anwälte und Notare.

    Das ist mir neu, dass man falls man Fehler findet oder Verbesserungsvorschläge hat, keine Tipps geben darf. Ich sehe dies auch nicht als rechtlich verbindliche Tipps sondern als unverbindliche Verbesserung. Ich werde garantiert niemanden hier verklagen. Einen Anwalt will ich final diesen Vertrag auch drüber schauen lassen, aber vielleicht kann ich ja schon im Vorfeld meinen Vertrag perfektionieren.

    Hallo Leute, ich habe mit ChatGPT einen Vertrag formuliert, was haltet ihr davon? Korrekturen und Verbesserungsvorschläge sind erwünscht:


    **Vertrag**


    **Zwischen**

    wARmAcH1n3 (im Folgenden "Auftraggeber")


    und


    [Name des Grafikers], wohnhaft in [Adresse des Grafikers] (im Folgenden "Grafiker")


    **Präambel**


    Der Auftraggeber ist ein deutscher Indie-Computerspielhersteller, der ein Computerspiel mit dem Titel "SPIELETITEL" entwickelt.


    Der Grafiker soll als freier Mitarbeiter auf Royalty-Share-Basis 2D-Grafiken in Pixelart für dieses Spiel erstellen.


    **§1 Vertragsgegenstand**


    1. Der Grafiker verpflichtet sich, die folgenden Grafiken in Pixelart zu erstellen:

    - Animierter Spielecharakter in 144p Auflösung (insgesamt ca. 61 Einzelbilder)

    - 7 animierte Feinde in 90p bis 144p Auflösung (insgesamt ca. 64 Einzelbilder)

    - 1 Boss (Verschönerung von bestehender Grafik mit Animation, 3 Einzelbilder)

    - 1 Boss (Veränderung eines kleinen Details, 3 Einzelbilder)

    - 1 Boss (Animierung von Flügeln, 4 Einzelbilder)

    - 19 Vollbildbilder in 800x600 Auflösung in Pixelart für die Erzählung der Geschichte

    - 1 Normales Bild als Spieletitel-Verkaufsbild für Steam (kein Pixelart)

    - Eine Kleinigkeit von einer Levelumgebung


    **§2 Rechte und Pflichten**


    1. Der Grafiker räumt dem Auftraggeber die exklusiven Nutzungsrechte an den erstellten Grafiken ein. Diese dürfen ausschließlich für das Spiel "SPIELETITEL" verwendet werden.


    2. Der Grafiker darf die erstellten Grafiken nicht weiterverkaufen oder für andere Spiele verwenden.


    3. Der Auftraggeber darf die erstellten Grafiken ebenfalls nicht weiterverkaufen oder für andere Spiele verwenden.


    4. Der Auftraggeber hat das Recht, Verbesserungsvorschläge zu machen, falls er mit den erstellten Grafiken unzufrieden ist.


    **§3 Vergütung**


    1. Der Grafiker erhält 20% vom Nettogewinn des Spiels nach Abzug der folgenden Kosten:

    - Abgaben an die Spieleengine

    - Abgaben an die Verkaufsplattform Steam oder Konsolen-Verkaufsplattformen

    - Marketing- und Vertriebskosten

    - Rückerstattungen

    - Alle anfallenden Steuern, einschließlich Umsatzsteuer und Gewerbesteuer


    2. Die Vergütung wird quartalsweise ausgezahlt.


    **§4 Steuern**


    Die folgenden Steuern werden in Deutschland berücksichtigt und vom Gewinn abgezogen:


    - Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer: 19%

    - Gewerbesteuer ab einen jährlichen Gewinn ab 24.500 Euro


    **§5 Vertragslaufzeit und Kündigung**


    1. Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung wirksam.


    2. Beide Parteien streben eine Veröffentlichung des Spiels innerhalb der nächsten 3 bis 4 Monate an, zunächst auf Steam für PC und anschließend, falls möglich, auf Playstation4, Playstation5, Xbox One, Xbox Series X, Xbox Series S und möglicherweise auch auf Nintendo Switch.


    3. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags darf der Auftraggeber bereits erstellte und abgeschlossene Grafiken weiterhin verwenden. Die Gewinnbeteiligung wird in diesem Fall entsprechend der übernommenen Menge neu berechnet.


    **§6 Erbfolge**


    1. Im Falle des Todes einer der Vertragsparteien bleibt die Vergütung an den Grafiker von 20% vom Netto-Gewinn bestehen und wird von den Erben weitergeführt.


    2. Die Kontaktadressen der Erben werden von beiden Parteien ausgetauscht.


    **§7 Schlussbestimmungen**


    1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.


    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.


    3. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers.


    [Ort, Datum]


    __________________________ wARmAcH1n3


    __________________________ [Name des Grafikers]

    Ein Internet-Freund hat mir zwei Links empfohlen und auch gesagt, dass die Mindestlohnregelung nicht greift, weil es kein Angestellten Verhältnis ist.


    Ich selber bin noch nicht dazu gekommen die Links zu lesen aber möchte sie hier schon mal posten:

    ASSET PURCHASE AGREEMENT BETWEEN SONIC SOLUTIONS AND ROXIO, INC. AUGUS... | Law Insider
    ASSET PURCHASE AGREEMENT BETWEEN SONIC SOLUTIONS AND ROXIO, INC. AUGUST 9, 2004 filed by Sonic Solutions/Ca/ on August 10th, 2004
    www.lawinsider.com


    https://www.allianceindependen…yalty-Share-Agreement.pdfhttps://www.allianceindependen…yalty-Share-Agreement.pdf

    Wäre es eine Alternative ihn mit an der Firma teilhaben zu lassen? Dass ich sage wir beide gehören zu der Firma? Ich sehe schon, ich muss wohl mich von einen Anwalt beraten lassen.


    Ich glaube an den Erfolg meines Spiels und gönne dem Grafiker seine 20%. Das finde ich gerecht. In Phillipinnen kann er sicher gut davon leben.

    Es ist ein Grafiker aus Philippinen. Er hat den Bedingungen zugestimmt (Gewinnbeteiligung von 20%).


    Mein Spiel ist fertig, nur die Grafiken die er macht, fehlen noch. Daher ist das Risiko und die Wartezeit gering und ich kann in wenigen Monaten das Spiel veröffentlichen. Die Arbeit die er machen soll ist auch nicht so unheimlich viel. Es ist der Spielecharakter, 7 Gegner und bei 3 Bossen noch etwas Verschönerung / Animation. Und dann 16 Story-Bilder. Alles in 2D und in Pixelart. In wenigen Wochen / Monaten zu schaffen.


    Ich dachte, dass es bei Indie-Games-Entwicklung normal ist, dass man kein festes Gehalt bekommt sondern nur Gewinnbeteiligung nach dem Verkauf des Spiels? Das ist mein erstes Spiel und ich habe darin keine Erfahrung.


    Gilt der Mindestlohn auch wenn er in Philippinen ist? Ich habe kein Geld und kann ihm nicht im Voraus bezahlen. Ich selber bekomme Bürgergeld mit der Hoffnung in wenigen Wochen eine Arbeitsstelle zu bekommen. Ich habe mein Gewerbe als Einzelunternehmer angemeldet. Wie kann ich einen Vertrag mit ihm machen, ohne den fixen Mindestlohn sondern nur mit Gewinnbeteiligung?


    Ich selber habe 10 Monate am Spiel gearbeitet (fast jeden Tag, ca. 5 Stunden täglich im Durchschnitt). Ich schätze seine Arbeit auf 2 Monate ein bei 5 Stunden täglich).

    Danke das du das geteilt hast:) Vielleicht magst du ja mal Feedback geben was das Jobcenter abschließend gesagt hat.

    Das Jobcenter hat mir garnichts gesagt, sondern nur einen Gutschein für die Beratung gegeben, diesen habe ich aber nicht gebraucht, weil ich mich an die IHK Reutlingen gewendet habe, da ich dort zeitnah einen Termin bekommen habe. Diese Beratung war kostenlos für mich weil ich aktuell arbeitslos bin (ich habe aber vielleicht in ein paar Wochen einen Job).


    www.reutlingen.ihk.de | IHK Reutlingen

    Also ich hatte heute einen Beratungstermin bei IHK. Meine Beratung lief unter der Prämisse, dass ich noch zusätzlich 4 Stunden Teilzeit als Angestellter in einer Firma arbeite (hat mit meinen Computerspiel nichts zu tun).


    Ich soll ein "Gewerbebetrieb" anmelden, entweder beim Rathaus oder im Internet. Die Krankenkasse und das Finanzamt muss darüber informiert werden. Krankenversichert bin ich über meine Anstellung in meiner Firma, privat versichern muss ich mich wegen meinen Gewerbe nicht. Der Krankenkassenanteil geht bis zu einem Maxium bis 700€.


    Mein Gewerbe werde ich als Einzelunternehmer anmelden und werde es erstmal als Kleinunternehmer versuchen. Ich werde mein Gewerbe als Nebenerwerb anmelden, da ich ja das Gehalt von meiner Festanstellung wahrscheinlich größer sein wird. Mir wurde geraten eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschliessen, die freiwillig ist. Eine UG oder GmbH brauche ich nicht zu gründen in meinen Fall.


    Wenn ich mehr als 24.500€ Gewinn im Jahr erziehe, dann ist eine Gewerbesteuer für das was drüber geht fällig.


    Eine Umsatzsteuer von 19% ist auf jeden Fall fällig. Dies gilt dann als "Lieferung / sonstige Leistung".


    Bei der Einkommenssteuer muss ich die EÜR-Anlage und G-Anlage ausfüllen.


    Spätestens einen Monat nach Betriebseröffnung muss ich den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ausfüllen.


    Mir wurde dringend geraten mich an einen Steuerberater zu wenden.


    Falls jemand was hinzufügen oder korrigieren möchte, bitte ich das zu machen.