Alles anzeigenIhr könnt es hundert mal als Hobby oder sonstwie bezeichenen, das ändert nichts an der Rechtslage.
Ihr arbeitet an dem Projekt mit Gewinnerzielungsabsicht. Ohne Gründung einer Firma seit ihr durch schlüssiges Handeln eine GbR und haftet beide vollumfänglich mit eurem jeweiligen Privatvermögen.
Vorschlag Nr. 2 von Janinus mit Barzahlung um zu vermeiden das es "jemand auffällt" ist nichts anders als Steuerhinterziehung. Sein Punkt 3. ist ebenfalls falsch, denn für die gewerbliche Tätigkeit ist es egal ob ihr Erfolg habt oder nicht.
Falls jemand für euch arbeitet, kann er seine gesetzlichen Ansprüche einklagen. Dann legt der Richter fest, welches Vertragsverhältnis (Dienstleistungs-, Werk-, oder Arbeitsvertrag) das ist, und was als angemessene Entlohnung zu zahlen ist. Zur Begleichung können dann eure beiden Privatvermögen herangezogen werden.
Auch bringt euch die Laiendiskussion hier im Forum nichts, egal wie viele das gut oder schlecht finden. Für Rechtsberatung sind Rechtsanwälte qualifiziert und für Steuerfragen Steuerberater oder dein örtliches Finanzamt.
Bevor du also weiter Zeit in die Forumsdiskussion stecksts, ruf doch einfach mal bei deinem Finanzamt an, und für die Rechtsthemen einen Anwalt. Normalerweise sind derartige Auskünfte vom Finanzamt kostenfrei, und für Rechtsanwälte gibts hotlines die per Minute abgerechnet werden.
Lass uns dann im Forum hier wissen, wie ihr es rechtlich ok löst, so bringt es auch für alle was anstatt der unqualifizierten Meinungen hier.
Entschuldigung, aber auch wenn ich auf einem Flohmarkt Babykleidung verkaufe oder Lotto spiele habe ich eine Gewinnerziehlungsabsicht. Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit. Diese könnte man vielleicht unterstellen wenn Smily jetzt schon hochrechnet daß er das Spiel 1000 mal für 100 Euro verkaufen will aber nur 50.000 Euro reinsteckt. Das "Träumen" von Gewinnen reicht für die Definition einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht aus. Zudem ist die absolute untere Freigrenze bis zu der man rechtssicher von "Liebhaberei" statt "gewerblicher Tätigkeit" sprechen kann bei 256 Euro - nach Einkommensteuergesetz sogar 410 Euro. Bis die überschritten sind wirst du es schwer haben ihm etwas anzuhängen. Bei mir war es ein mittlerer 5-Stelliger Betrag und der FInanzbeamte hat verschämt von "peanuts" gesprochen, sich aber gefreut daß ich es so ehrlich versteuert habe.
Damit jemand vor Gericht einklagen kann daß er "für dich arbeitet" muß er das erst mal beweisen, hat er keinen vertrag wird der Richter erst mal die Augenbrauen verziehen. Gerade bei so wenig offensichtlichen Dingen wie der gemeinsamen Arbeit an einem Projekt wird kaum ein gericht eindeutig feststellen können wer woran wie lange gearbeitet hat und nach welchen Absprachen - glaube du würdest vor Gericht bestenfalls einen Ratschlageinholen daß du besser einen Arbeitsvertrag verlangst.